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SCHARFES S · REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen

Arbeitsfassung · V27

Stand:

Arbeitsfassung für den zukünftigen Auftritt nach tatsächlicher Gründung der Scharfes S Sportwagentouren UG (haftungsbeschränkt). Die nachfolgenden Anbieterangaben beschreiben den vorgesehenen späteren Vertragspartner und bestätigen keine bereits erfolgte Gründung. Vor verbindlicher Verwendung müssen insbesondere Registerangaben, Insolvenzabsicherung, konkrete Reiseunterlagen und Buchungsablauf geklärt und geprüft werden. Die Fassung ist noch nicht freigegeben.

1. Anbieter und Geltungsbereich

  1. 1.1

    Vertragspartner ist die Scharfes S Sportwagentouren UG (haftungsbeschränkt), Langeneck 8, 84329 Wurmannsquick, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Eßbach und Alexander Eßbach. Sie erreichen uns unter info@scharfes-s.com und telefonisch unter +49 172 7911117.

  2. 1.2

    Vor verbindlicher Buchung wird der tatsächliche Anbieter vollständig benannt. Diese Bedingungen gelten nach wirksamer Einbeziehung für das konkret beschriebene Angebot. Art, Umfang und rechtliche Einordnung ergeben sich aus den vorvertraglichen Informationen. Für Pauschalreisen gelten insbesondere §§ 651a bis 651y BGB.

  3. 1.3

    Individuell vereinbarte Vertragsinhalte haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Abweichende Kundenbedingungen werden nicht allein durch ihre Übermittlung Vertragsbestandteil. Die gesetzlichen Regeln über den Vertragsschluss und die Einbeziehung von Geschäftsbedingungen bleiben maßgeblich.

2. Reiseleistungen und Veranstalterverantwortung

  1. 2.1

    Die Alpentour wird als touristische Selbstfahrerreise mit drei Reisetagen und zwei Übernachtungen angeboten. Das Paket umfasst die in der konkreten Ausschreibung beschriebenen Leistungen, insbesondere Tourorganisation, geführte Ausfahrt, Unterkunft, Verpflegung und Safetycar-Begleitung. Die Teilnahme erfolgt mit einem eigenen oder rechtmäßig zur Verfügung stehenden Pkw.

  2. 2.2

    Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den vorvertraglichen Reiseinformationen und vereinbarten Ergänzungen. Das Produktangebot kann Touren in Österreich, Italien, Frankreich, der Schweiz und Kroatien umfassen. Die konkret bereisten Länder, Termine, Orte, wesentlichen Reiseverläufe, Unterkünfte, Zimmerbelegung, Mahlzeiten und eingeschlossenen Kosten werden vor Buchung benannt. Wesentliche Reiseinformationen werden nicht erst mit dem späteren Roadbook mitgeteilt.

  3. 2.3

    Für die vereinbarten Bestandteile einer Pauschalreise tragen wir die gesetzliche Veranstalterverantwortung. Die Einschaltung von Hotels, Guides oder anderen Leistungserbringern hebt diese Verantwortung nicht auf. Gesonderte Vermittlungsangebote bedürfen einer klaren vorvertraglichen Beschreibung und tatsächlichen rechtlichen Abgrenzung; die bloße Bezeichnung einer Paketleistung als Fremdleistung genügt nicht.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

  1. 3.1

    Eine verbindliche Onlinebuchung setzt voraus, dass die buchende natürliche Person volljährig ist. Mit Ihrer verbindlichen Buchung geben Sie ein Angebot zum Abschluss des beschriebenen Vertrags ab. Vor dem Onlineabschluss erhalten Sie eine prüfbare Übersicht über Teilnehmer, Termin, Leistungen und Gesamtpreis sowie Zugriff auf die maßgeblichen Vertragsunterlagen. Sie können Eingabefehler vor Abgabe des Angebots berichtigen.

  2. 3.2

    Die automatische Eingangsbestätigung bestätigt den Eingang Ihres Angebots. Der Vertrag kommt durch unsere gesonderte Annahmeerklärung zustande, die Ihnen nach Prüfung der Angaben und Verfügbarkeit zugeht. Die gesetzlichen Annahmefristen gelten, soweit keine zulässige individuelle Regelung getroffen wurde. Enthält unsere Antwort abweichende Leistungen oder Preise, ist Ihre Zustimmung hierzu erforderlich.

  3. 3.3

    Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail mit speicherbaren Unterlagen. Wer weitere Personen anmeldet, muss hierzu berechtigt sein. Eine zusätzliche persönliche Einstandspflicht für deren Verpflichtungen entsteht nicht allein durch die gemeinsame Anmeldung.

4. Preise und Teilnehmerzahl

  1. 4.1

    Maßgeblich ist der für den gewählten Termin vor Vertragsschluss ausgewiesene und vereinbarte Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer. Der Einstiegspreis der Alpentour beträgt ab 1.799,- Euro inklusive MwSt. für eine Person mit einem Fahrzeug. Er ersetzt nicht die konkrete Terminpreisangabe.

  2. 4.2

    Eine zweite Person im selben Fahrzeug kostet zusätzlich 50 Prozent des vereinbarten Terminpreises für die erste Person. Der Zuschlag wird auf volle Cent gerundet. Bei einem Terminpreis von 1.799,- Euro beträgt er 899,50 Euro; der Gesamtpreis für zwei Personen und ein Fahrzeug beträgt dann 2.698,50 Euro inklusive MwSt.

  3. 4.3

    Enthaltene Leistungen und gegebenenfalls zusätzlich zu tragende Kosten werden vor Abgabe der Buchung ausdrücklich beschrieben. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen entstehen nicht automatisch. Der bei Vertragsschluss vereinbarte Reisepreis bleibt verbindlich.

5. Zahlung und Insolvenzabsicherung

  1. 5.1

    Bei Pauschalreisen ist eine Anzahlung von 20 Prozent des vereinbarten Gesamtpreises nach Vertragsschluss fällig, sobald Ihnen unsere gesonderte Annahmeerklärung, die Vertragsbestätigung und der echte Sicherungsschein des Absicherers übermittelt wurden. Zusätzlich muss eine wirksame Insolvenzabsicherung bestehen und die gesetzlich erforderliche Absicherungsinformation einschließlich der Kontaktdaten vorliegen. Vor Erfüllung dieser Voraussetzungen wird keine Zahlung gefordert oder angenommen.

  2. 5.2

    Der Restbetrag von 80 Prozent ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Das konkrete Fälligkeitsdatum wird vor Ihrer Buchung mitgeteilt und in der Vertragsbestätigung genannt. Die Voraussetzungen für gesicherte Vorauszahlungen müssen auch dann erfüllt sein. Werden die erforderlichen Unterlagen oder Nachweise erst später übermittelt, tritt die Fälligkeit frühestens nach deren Übermittlung und Vorliegen der wirksamen Absicherung ein.

  3. 5.3

    Bei Reiseverträgen, die 30 Tage oder weniger vor Reisebeginn geschlossen werden, ist der gesamte vereinbarte Gesamtpreis nach Vertragsschluss fällig, sobald die Annahmeerklärung, Vertragsbestätigung und der echte Sicherungsschein übermittelt wurden und die wirksame Absicherung samt erforderlichen Informationen vorliegt. Die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach §§ 651r und 651t BGB, bleiben maßgeblich. Verfügbare Zahlungsarten sind die für den konkreten Vertrag freigegebene Überweisung, Kreditkarte oder PayPal.

  4. 5.4

    Eine Buchungseingangsbestätigung ist keine Zahlungsaufforderung. Zahlungsdaten werden über die dafür vorgesehenen Verfahren verarbeitet. Die Rückkehr von einer Zahlungsdienstseite allein bestätigt keinen Zahlungseingang; maßgeblich ist der überprüfte Zahlungsstatus.

6. Teilnahmevoraussetzungen und Reisedokumente

  1. 6.1

    Fahrende Teilnehmende müssen bei Reisebeginn mindestens 21 Jahre alt sein und die für ihr Fahrzeug und die bereisten Länder erforderliche gültige Fahrerlaubnis besitzen. Beifahrer müssen bei Reisebeginn mindestens 14 Jahre alt sein. Beifahrer im Alter von 14 bis 17 Jahren dürfen ausschließlich in Begleitung eines Sorgeberechtigten teilnehmen. Weitere angebotsspezifische Voraussetzungen werden vor Buchung in der Ausschreibung genannt.

  2. 6.2

    Teilnehmende führen die erforderlichen persönlichen und fahrzeugbezogenen Dokumente mit und beachten die anwendbaren Einreise- und Verkehrsbestimmungen. Unsere gesetzlichen Pflichten zur vorvertraglichen Information, insbesondere über relevante Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, bleiben bestehen.

  3. 6.3

    Für die sichere Teilnahme muss die fahrende Person fahrtüchtig sein und das Fahrzeug sicher führen können. Sicherheitsrelevante Anliegen können vorab mit uns geklärt werden. Diese Bedingungen verlangen keine pauschale Offenlegung von Diagnosen oder medizinischen Unterlagen.

7. Teilnehmerfahrzeuge

  1. 7.1

    Wir stellen im Rahmen der Alpentour keine Teilnehmerfahrzeuge bereit. Die Nutzung eines Fahrzeugs setzt eine rechtmäßige Nutzungsberechtigung voraus. Halter beziehungsweise Fahrer sind für die erforderliche Zulassung, Betriebserlaubnis, Verkehrssicherheit und gesetzlich vorgeschriebene Versicherung verantwortlich.

  2. 7.2

    Die vor Buchung veröffentlichten Fahrzeuganforderungen gehören zur Leistungsbeschreibung. Fahrzeugangaben müssen zutreffen. Ein späterer Fahrzeugwechsel ist rechtzeitig mit uns abzustimmen, damit die vereinbarten Teilnahmebedingungen sowie organisatorische und sicherheitsbezogene Anforderungen geprüft werden können.

  3. 7.3

    Bei konkreten Sicherheitsbedenken oder fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen kann die weitere Teilnahme mit dem betreffenden Fahrzeug bis zur Klärung untersagt werden. Die vertraglichen Folgen richten sich nach den Umständen und gesetzlichen Bestimmungen; eine automatische vollständige Einbehaltung des Reisepreises wird dadurch nicht vereinbart.

8. Straßenverkehr, Tourleitung und Sicherheit

  1. 8.1

    Die Ausfahrt findet im öffentlichen Straßenverkehr als touristische Reise statt. Rennfahrten, Zeitwertungen, Beschleunigungsvergleiche und gefährliche Fahrmanöver sind untersagt. Jede fahrende Person beachtet Tempolimits, Sicherheitsabstände sowie die Verkehrs-, Umwelt- und Lärmvorschriften des jeweiligen Landes.

  2. 8.2

    Eine geschlossene Kolonnenfahrt wird nicht verlangt. Niemand darf durch riskantes Überholen, Missachtung von Vorfahrt oder Verkehrszeichen versuchen, den Anschluss an die Gruppe zu halten. Sicherheitsbezogene Anweisungen der Tourleitung sind zu beachten, soweit sie mit den gesetzlichen Verkehrsregeln vereinbar sind.

  3. 8.3

    Bei erheblichen oder wiederholten Störungen und konkreter Gefährdung können geeignete Schutzmaßnahmen bis zum Ausschluss erforderlich sein. Soweit die Situation es zulässt, erfolgt zuvor eine Aufforderung zur Abhilfe. Sofortmaßnahmen bleiben bei dringender Gefahr möglich. Etwaige Vertragsbeendigung, Vergütung und Erstattung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

9. Änderungen der Durchführung

  1. 9.1

    Für Pauschalreisen behalten wir uns vor Reisebeginn ausschließlich unerhebliche Änderungen anderer Vertragsbedingungen als des Preises im gesetzlichen Rahmen des § 651f Absatz 2 BGB vor. Gründe können beispielsweise Straßensperrungen oder erforderliche Sicherheitsanpassungen sein. Über solche Änderungen informieren wir rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger, klar, verständlich und hervorgehoben.

  2. 9.2

    Erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen oder vereinbarter besonderer Vorgaben werden nicht aufgrund dieses Vorbehalts einseitig auferlegt. Hierfür gelten das Verfahren und die Rechte nach § 651g BGB, einschließlich der erforderlichen Unterrichtung und der gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten. Gesetzliche Minderungs-, Erstattungs- und Schadensersatzrechte bleiben bestehen.

  3. 9.3

    Nach Reisebeginn gelten für ausgefallene oder veränderte Leistungen die gesetzlichen Bestimmungen über Reisemängel und Abhilfe. Der allgemeine Charakter einer Sportwagentour allein rechtfertigt keine beliebige Kürzung vereinbarter Leistungen.

10. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson

  1. 10.1

    Sie können vor Beginn einer Pauschalreise vom Vertrag zurücktreten. Zur eindeutigen Zuordnung und Dokumentation empfehlen wir eine Erklärung per E-Mail unter Angabe Ihrer Buchungsreferenz. Ein gegebenenfalls bestehender Entschädigungsanspruch wird nach § 651h BGB berechnet; ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der Reiseleistungen werden berücksichtigt. Auf Anfrage erläutern wir die Berechnung. Diese Bedingungen vereinbaren keine Stornopauschalen.

  2. 10.2

    Die gesetzlichen Fälle eines entschädigungsfreien Rücktritts, insbesondere bei entsprechend erheblichen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe, bleiben bestehen. Bei gesetzlicher Rückzahlungspflicht erstatten wir innerhalb der maßgeblichen Frist. Für gewöhnlich online geschlossene Pauschalreiseverträge besteht kein allgemeines vierzehntägiges Widerrufsrecht; gesetzliche Sonderfälle bleiben unberührt.

  3. 10.3

    Eine Umbuchung setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus. Bei Pauschalreisen können Sie nach § 651e BGB eine Ersatzperson benennen. Eine Erklärung spätestens sieben Tage vor Beginn ist jedenfalls rechtzeitig. Ein Widerspruch ist nur bei nicht erfüllten Reiseerfordernissen zulässig. Erstattungsfähige Mehrkosten müssen angemessen, tatsächlich entstanden und nachgewiesen sein. Die gesetzliche gesamtschuldnerische Haftung des ursprünglichen und eintretenden Reisenden bleibt bestehen.

11. Absage durch den Veranstalter

  1. 11.1

    Für die Alpentour ist organisatorisch eine Mindestteilnehmerzahl von acht fahrenden Teilnehmenden mit jeweils einem eigenen beziehungsweise rechtmäßig verfügbaren, gesondert angemeldeten Pkw vorgesehen. Damit werden acht teilnehmende Fahrzeuge benötigt. Für diese Mindestzahl zählt je Pkw eine fahrende Person; zusätzliche Beifahrer sowie Tourleitung, Personal und Safetycar werden nicht mitgezählt.

  2. 11.2

    Eine Absage wegen Nichterreichens dieser Mindestzahl setzt deren klare Angabe und wirksame Vereinbarung vor Buchung voraus. Bei der dreitägigen Alpentour muss die Erklärung innerhalb der vereinbarten Frist und spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugehen; maßgeblich ist § 651h Absatz 4 BGB. Für gesonderte Firmenaufträge sind die vereinbarten Durchführungsbedingungen maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.

  3. 11.3

    Ein Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Wetter, Sicherheitsbedenken oder behördliche Maßnahmen begründen nicht unabhängig von ihren konkreten Auswirkungen ein beliebiges Absagerecht. Erforderliche Mitteilungen erfolgen nach Kenntnis des maßgeblichen Grundes unverzüglich.

  4. 11.4

    Besteht infolge eines Rücktritts eine gesetzliche Rückzahlungspflicht, erstatten wir unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen. Darüber hinaus bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen.

12. Reisemängel, Abhilfe und Verjährung

  1. 12.1

    Bei Reisemängeln stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte nach §§ 651i ff. BGB zu, insbesondere Abhilfe, gegebenenfalls Ersatzleistungen oder zulässige Selbstabhilfe, Minderung, Kündigung sowie Schadensersatz unter den jeweiligen Voraussetzungen. Eine Meldung an die benannte Tourleitung oder Kontaktstelle ermöglicht die zeitnahe Bearbeitung.

  2. 12.2

    Reisemängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft und können wir deshalb keine Abhilfe leisten, gelten die gesetzlich begrenzten Folgen des § 651o BGB. Die bloße verspätete Meldung bewirkt keinen pauschalen Verlust sämtlicher Ansprüche. Für Maßnahmen, die eine Abhilfefrist voraussetzen, bleiben die gesetzlichen Ausnahmen von einer Fristsetzung erhalten.

  3. 12.3

    Die in § 651i Absatz 3 BGB genannten Reiseansprüche verjähren nach § 651j BGB in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Andere Ansprüche und gesetzliche Regeln über Hemmung oder Neubeginn werden dadurch nicht verändert.

13. Pannen, Schwierigkeiten und Beistand

  1. 13.1

    Safetycar-Begleitung und Ausrüstung umfassen die vereinbarten Unterstützungsleistungen. Erfolgreiche Reparatur, bestimmte Ersatzteilversorgung oder Ersatzfahrzeug werden damit nicht zugesagt. Zusätzliche Leistungen und deren Kostenübernahme setzen eine entsprechende Vereinbarung oder gesetzliche Grundlage voraus.

  2. 13.2

    Bei Schwierigkeiten während einer Pauschalreise leisten wir den gesetzlich geschuldeten Beistand nach § 651q BGB, beispielsweise durch geeignete Informationen und Unterstützung bei Kommunikation oder der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Diese Pflicht bleibt auch bei einer Panne des Teilnehmerfahrzeugs nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.

  3. 13.3

    Eigene Fahrzeugkosten und selbst verursachte Verkehrsverstöße richten sich nach den gesetzlichen Verantwortlichkeiten und gegebenenfalls bestehenden Versicherungen. Gesetzliche Ansprüche gegen uns bleiben unberührt. Ersatz für Beistandsaufwendungen verlangen wir nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und in tatsächlich entstandener, angemessener Höhe.

14. Haftung und Versicherungen

  1. 14.1

    Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Eine darüber hinausgehende vertragliche Haftungsbeschränkung wird nicht vereinbart. Insbesondere bleiben die gesetzlichen Rechte bei Reisemängeln sowie Ansprüche wegen Personen-, Sach- oder sonstiger Schäden unter ihren jeweiligen Voraussetzungen erhalten.

  2. 14.2

    Die Verantwortung der fahrenden Person für ihre Fahrzeugführung hebt unsere eigenen gesetzlichen und vereinbarten Organisations-, Sicherheits- und Beistandspflichten nicht auf. Eine allgemeine Risikoübernahme zugunsten des Veranstalters wird durch die Teilnahme an der Ausfahrt nicht erklärt.

  3. 14.3

    Die vorgeschriebene Fahrzeugversicherung liegt in der Verantwortung der hierfür zuständigen Teilnehmenden. Eine zusätzliche Kranken-, Unfall-, Rücktritts- oder Kaskoversicherung wird durch diese Bedingungen weder zugesagt noch pauschal zur Teilnahmevoraussetzung gemacht. Hinweise zu sinnvollen Reiseversicherungen werden mit den konkreten Reiseinformationen bereitgestellt.

15. Firmenaufträge und Kooperationen

  1. 15.1

    Bei einer vom Autohaus beauftragten Firmenausfahrt ist das Autohaus der alleinige Auftraggeber und schuldet das gesamte vereinbarte Leistungsentgelt. Gäste oder Kunden des Autohauses werden dadurch nicht automatisch unsere zahlungspflichtigen Vertragspartner. Die tatsächliche rechtliche Veranstalterrolle und die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.

  2. 15.2

    Leistungsumfang, Teilnehmeranmeldung, Durchführung, Zahlungsbedingungen, Ansprechpartner und Aufgabenverteilung werden vor Vertragsschluss mit dem Autohaus vereinbart. Für Rücktritt, Kündigung und deren finanzielle Folgen gelten die für den konkreten Firmenvertrag maßgeblichen gesetzlichen Regeln. Eine besondere Stornostaffel oder pauschale Entschädigung für Firmenaufträge wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart.

  3. 15.3

    Ein Vertrag zwischen uns und einem Firmenauftraggeber bindet dessen Gäste oder Kunden nicht automatisch an sämtliche Vertragsbedingungen oder zusätzliche Haftungs- und Zahlungspflichten. Erforderliche Teilnehmervereinbarungen und Informationen müssen gesondert wirksam organisiert werden. Die bloße Übermittlung einer Teilnehmerliste ist keine pauschale Zustimmung der darin genannten Personen.

  4. 15.4

    Auch bei Buchungen durch Unternehmen bleibt das anwendbare Pauschalreiserecht maßgeblich. Eine Ausnahme für bestimmte Geschäftsreisen auf Grundlage eines Rahmenvertrags wird nur angewandt, wenn deren gesetzliche Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Die Sicherheitsregeln für Fahrer und Fahrzeuge gelten entsprechend dem konkret vereinbarten Veranstaltungskonzept.

16. Kommunikation, Datenschutz und Aufnahmen

  1. 16.1

    Vertragliche Mitteilungen und notwendige Reiseinformationen werden über die vereinbarten geeigneten Kommunikationswege bereitgestellt. Ein Messenger ist keine allgemeine Teilnahmevoraussetzung. Die benannten Kontaktmöglichkeiten bleiben für relevante Erklärungen und Anliegen verfügbar.

  2. 16.2

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in den vor Erhebung bereitgestellten Datenschutzhinweisen erläutert. Mit der Anerkennung dieser Bedingungen wird keine pauschale Einwilligung in zusätzliche Werbung, Partnerweitergaben oder die Verarbeitung nicht erforderlicher Gesundheitsdaten erteilt.

  3. 16.3

    Eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Foto- oder Videoaufnahmen wird gesondert, zweckbezogen und freiwillig eingeholt. Ebenso wird eine Newsletteranmeldung getrennt von der Reisebuchung behandelt. Die Teilnahme hängt nicht von einer solchen Marketingeinwilligung ab.

17. Recht, Sprache und Schlussbestimmungen

  1. 17.1

    Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingend anwendbarer Schutzvorschriften. Insbesondere wird Verbrauchern durch eine Rechtswahl kein zwingender Schutz entzogen, der ihnen nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zusteht. Die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln für Gerichte bleiben bestehen.

  2. 17.2

    Vertrags- und Durchführungssprache ist Deutsch. Englischkenntnisse können für Kontakte unterwegs hilfreich sein, sind aber keine Teilnahmevoraussetzung. Eine Durchführung oder vollständige Vertragsdokumentation in englischer Sprache wird hierdurch nicht zugesagt. Maßgeblich sind die vor Buchung bereitgestellten und vereinbarten deutschsprachigen Unterlagen.

  3. 17.3

    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere § 306 BGB. Zwingende Rechte des Reisenden werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt; für Pauschalreisen gilt § 651y BGB.

IN BEARBEITUNG

Offene Klärungspunkte

  • Tatsächliche Unternehmensgründung und Eintragung vor Verwendung der Anbieterklausel abschließen; Firma, Vertretungsbefugnisse, Registergericht und Registernummer prüfen und vervollständigen.
  • Mindestzahl acht Fahrer mit acht Pkw und Nichtberücksichtigung von Beifahrern/Personal rechtlich prüfen. Konkrete Absagefrist vor Buchung benennen, bei drei Reisetagen spätestens sieben Tage vorher.
  • Insolvenzabsicherung nach tatsächlicher Gründung einrichten: Absicherer, Kontakte, Gültigkeit, wirksamer Vertrag und echter Sicherungsschein; Standardinformationsblatt zutreffend vervollständigen. Bis zur vollständigen Freigabe keine verbindlichen Buchungen oder Zahlungen annehmen.
  • Konkrete Termine, Hotel-/Zimmerdaten, Leistungen, eingeschlossene Kosten, Gruppenangaben, Einreiseinformationen und Erreichbarkeit bei Schwierigkeiten im Angebot ergänzen.
  • Datenschutzhinweise, freiwillige Medienfreigaben, Newsletterverfahren und tatsächliche Kommunikationswege mit den verwendeten Diensten abstimmen.
  • Gesamte Vertragsfassung, vorvertragliche Unterlagen und technische Buchungs-/Zahlungsabläufe vor verbindlicher Verwendung abschließend überprüfen.